Asylantrag eines Kameruners wegen unglaubwürdiger Angaben abgelehnt
Ein Verwaltungsgericht hat die Berufung eines 35-jährigen kamerunischen Asylsuchenden abgelehnt, der sein Antragsverfahren nicht überzeugend dargelegt hatte. Der Mann war im März 2020 aus dem Norden ins Regierungsgebiet eingereist und hatte im Februar 2024 einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt wurde.