Bauamt kann gefährliche Gebäude schließen und abreißen
Der Vorsitzende des Ausschusses für Inneres des Parlaments, Aristos Damianou, erklärt, dass das Bauamt nach geltendem Recht gefährliche Gebäude nicht nur schließen, sondern auch abreißen kann. Damianou kritisiert scharf, dass private Interessen über die Sicherheit und das Leben von Bürgern gestellt werden.