Berufungsgericht bestätigt Ablehnung von EU-Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung
Das zyprische Berufungsgericht bestätigte am 26. März einstimmig die Ablehnung eines Europäischen Haftbefehls gegen einen von deutschen Behörden gesuchten Mann. Der Gesuchte wird der Steuerhinterziehung in Höhe von fast 2 Millionen Euro beschuldigt. Das Gericht wies die Berufung des Generalstaatsanwalts zurück und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Bezirksgerichts Limassol.