Bußgelder bis 3.000 Euro für illegale Bohrungen - Schwimmende Solaranlagen geplant
Ein neuer Gesetzesentwurf zur einheitlichen Wasserwirtschaft soll durch Geldstrafen bis 3.000 Euro illegale Tiefbrunnen unterbinden. Gleichzeitig öffnet das Gesetz den Weg für schwimmende Photovoltaikanlagen an staatlichen Wasserwerken zur Stromerzeugung und -speicherung.