Datenschutzbeauftragte: Überwachungskameras unter Bedingungen zulässig
Die zyprische Datenschutzbeauftragte Maria Christofidou erklärte, dass die Installation von Überwachungskameras in Parks und öffentlichen Räumen zulässig ist, wenn sie notwendig und verhältnismäßig sind. Kommunalbehörden müssen vor der Installation eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen und diese der Datenschutzbehörde zur vorherigen Genehmigung vorlegen.