Erbschaft kann nicht durch Verzicht verschenkt werden
Nach zyprischem Erbrecht kann eine Erbschaft nicht mittels Verzicht als Schenkung behandelt werden. Das Erbrecht in Zypern regelt die Vermögensübergabe bei Tod entweder durch Testament oder gemäß der gesetzlichen Erbfolge. Das Wills and Succession Law (Kapitel 195) legt fest, wie das Vermögen verstorbener Personen auf die Berechtigten übergeht.