Erzwungene Empfängnisverhütung in Grönland kein Genozid
Zwei Expertenberichte kommen zu dem Ergebnis, dass eine Kampagne der erzwungenen Verhütung in Grönland in den 1960er und 1970er Jahren zwar Frauenrechte verletzt hat, aber nicht der rechtlichen Definition von Genozid entspricht. Die Verabreichung von Verhütungsmitteln ohne gültige Zustimmung verstieß gegen die Rechte der Frauen auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens.