EU vereinfacht Margin-Anforderungen für Derivate kleinerer Firmen
Die europäischen Finanzaufsichtsbehörden haben Erleichterungen bei den Margin-Anforderungen für ungedeckte Derivate-Kontrakte vorgeschlagen. Die Neuregelung soll Gegenparteien mit einem durchschnittlichen Derivate-Exposure unterhalb von 8 Milliarden Euro von Initial-Margin-Anforderungen befreien. Die Maßnahme soll kleine und mittlere Finanzmarktakteure entlasten und die Compliance-Anforderungen vereinfachen.