EU vereinfacht Verfahren für entsandte Arbeitnehmer
Eine vorläufige Vereinbarung zwischen dem EU-Rat und dem Europäischen Parlament sieht die Schaffung eines einheitlichen digitalen Portals für entsandte Arbeitnehmer vor. Als entsandte Arbeitnehmer gelten Personen, die zeitweise von ihrem Arbeitgeber zur Erbringung von Dienstleistungen in einen anderen Mitgliedstaat geschickt werden. Die neue Regelung soll die gegenwärtige Bürokratie deutlich reduzieren.