Gericht erhöht Entschädigung für Arbeitsunfall von 2010
Das Oberste Gericht erhöhte die Entschädigung eines ehemaligen Steinbruch-Mitarbeiters, der sich 2010 bei der Arbeit verletzte, von 50.000 Euro auf 80.000 Euro. Das Gericht bestätigte, dass der Arbeitgeber allein haftbar für den Unfall war, und sprach zusätzlich 15.000 Euro Schadensersatz für Erwerbsfähigkeitsminderung zu.