Griechenland schützt Witwen-Rentnerinnen vor Leistungskürzungen
Griechenland führt gesetzliche Maßnahmen ein, um Witwen-Rentnerinnen zu schützen, indem geplante Kürzungen von Witwenrenten nach den ersten drei Zahlungsjahren dauerhaft abgeschaft werden. Die neue Regelung gilt für Rentnerinnen, die ihre Leistungen nach Einführung des Katrougalos-Gesetzes begonnen haben.