Griechischer Generalstaatsanwalt lehnt neue Abhörskandal-Untersuchung ab
Der griechische Generalstaatsanwalt Konstantinos Tzavellas hat entschieden, die Untersuchung des griechischen Abhörskandals nicht wieder zu eröffnen. Der Beschluss vom 27. April 2026 basiert auf der Feststellung, dass die vorgelegten Beweise nicht ausreichen, um bisherige gerichtliche Erkenntnisse zu widerlegen, und beendet damit effektiv das Verfahren.