Höchstgericht: Importeure tragen Beweislast für Herkunftsland
Das Zyprische Höchstgericht entschied, dass Importeure selbst die Verantwortung für die Überprüfung und Korrektheit der Herkunftsangaben ihrer importierten Produkte tragen. Diese Entscheidung erging auf Anfrage des Generalstaatsanwalts bezüglich der Beweislast für die tatsächliche Herkunftsland von Waren.