Landwirte können Förderung für unbebaute Flächen in Akamas beantragen
Das Landwirtschaftsministerium ermöglicht ab 1. Oktober Anträge für Ausgleichsmaßnahmen (Maßnahme 1) für Landbesitzer in Akamas, die ihre Grundstücke nicht bebauen und damit die Umwelt schützen wollen. Die Online-Antragsphase läuft bis 15. November und richtet sich an Privatpersonen.