Mehrwertsteuersatz für Strom soll bei 5% bleiben
Ein Meinungsbeitrag plädiert dafür, den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5% auf Strom für Haushalte beizubehalten. Die Maßnahme war vom 1. Mai 2026 bis 31. März 2027 als Teil des staatlichen Unterstützungspakets gültig und soll als Entlastungsmaßnahme für Haushalte weitergeführt werden. Der Autor argumentiert mit sozialer Gerechtigkeit, wirtschaftlichem Nutzen und empirischen Daten.