Meinungsfreiheit von Richtern - Gerichtsurteil zu Redefreiheit
Ein zyprischer Richter wurde disziplinarisch für schuldig befunden, weil er von der Richterbank aus eine Gerichtsentscheidung kommentierte. Der Oberste Gerichtshof und das Verfassungsgericht argumentierten, dass Redefreiheit ein individuelles Recht ist, das Richter als Bürger schützt, nicht unbedingt als Amtsträger. Richtern steht Redefreiheit zu, wenn sie sich auf der Richterbank befinden, allerdings mit Beschränkungen gemäß der Verfassung.