Metropolit von Morphou muss sich erneut wegen Corona-Verstößen vor Gericht verantworten
Das Berufungsgericht ordnete eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Metropoliten von Morphou wegen Ereignissen aus dem Jahr 2021 während der Corona-Pandemie an. Die Berufung des Generalstaatsanwalts wurde angenommen und der Freispruch des erstinstanzlichen Gerichts aufgehoben. Der Metropolit hatte damals Gläubige zu einer Wasserweihe am Dreikönigstag aufgerufen, obwohl Pandemie-Beschränkungen galten.