Neues Wohnungsförderungsprogramm: Zusatzwohnung bis 180 m²
Das neue Wohnungsförderungsprogramm ermöglicht es Familien, eine zusätzliche Wohnung durch Stockwerksaufbau, Erweiterung oder Nutzung vorhandener Grundstücksflächen zu schaffen. Die bebaute Fläche darf bis zu 150 m² betragen und unter bestimmten Bedingungen bis zu 180 m² erweitert werden. Anträge können bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden.