Versicherungsprämien für Fahrer über 70: Erhöhung nur bei nachgewiesenem Risiko
Der Menschenrechtsausschuss des Parlaments diskutierte die vom Präsidenten zurückgewiesene Novelle zum Kraftfahrzeuggesetz bezüglich Haftpflichtversicherungen. Die Generalstaatsanwältin Elli Florentzou erklärte, dass Versicherungsunternehmen Prämien für Fahrer über 70 Jahren nur dann erhöhen dürfen, wenn sie ein erhöhtes Risiko nachweisen können - nicht allein aufgrund des Alters. Ziel sei nicht die Streichung des Gesetzes, sondern eine strukturelle Korrektur.