Von der Leyen bekräftigt EU-Artikel 42.7 zur Beistandsklausel
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat vor dem deutschen Bundestag das Thema der gegenseitigen Beistandsklausel (Artikel 42.7) der EU-Verträge erneut aufgegriffen. Sie betonte, dass es nicht die Frage ist, ob diese Klausel angewendet wird, sondern wie und auf welche Weise die praktische Umsetzung erfolgt. Die Aussage erfolgt in einem Kontext gestiegener sicherheitspolitischer Spannungen in Europa.