Zentralbank definiert Wucherzins: über 11,72% ist strafbar
Nach Angaben der zyprischen Zentralbank gelten Zinssätze über 11,72% als Wucher gemäß Artikel 314A des Strafgesetzbuches. Der Artikel behandelt die Bedeutung dieser Referenzzinsrate bei der Feststellung von übermäßigen Zinsen und erläutert die Unterscheidung zwischen regulären Bankzinsen und strafbaren Wucherzinsen.