Zwangssterilisierungen in Grönland verletzten Frauenrechte
Ein Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass eine Kampagne zur Zwangsempfängnisverhütung in Grönland in den 1960er-1970er Jahren die Menschenrechte von Frauen verletzt hat, aber nicht die juristische Definition von Genozid erfüllt. Die Verabreichung von Verhütungsmitteln ohne gültige Zustimmung verstieß gegen das Recht auf Privat- und Familienleben.